Cookie-Banner zur Einwilligung auf Webseiten

von V-TIME.de - Redaktion

Den rechtlichen Umgang regelt in der EU die so genannte „Cookie-Richtlinie“, welche jedoch nicht automatisch mit einem Gesetz gleichgesetzt werden kann. So besteht keine direkte Pflicht zur Verwendung von Cookies.

Das Gesetz sagt, dass es ausreicht, den Nutzer zu unterrichten und auf ein Widerspruchsrecht hinzuweisen. Das kann in einem Cookie-Hinweis in einem Banner mit Link auf die Datenschutzerklärung erfolgen.  

Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Seitenbetreiber sollten die Einwilligung der Nutzer einholen. Der Einwilligungstext bei einem Cookie-Banner sollte beim ersten Aufruf der Seite eingeblendet werden. Der Text für die Cookie-Nutzung sollte so konkret wie möglich sein und Auskunft darüber geben, um welche Daten es geht, wozu diese genutzt werden und an wen diese Daten gegebenenfalls weitergegeben werden. Der Nutzer muss dann ausdrücklich bestätigen, dass er zustimmt. Ein sogenanntes Opt-in-Verfahren ist demnach – zumindest bei Tracking-Cookies – obligatorisch. Das hat auch der Europäische Gerichtshof in einem neuerlichen Urteil bestätigt: Nutzer müssen aktiv zustimmen, bevor Cookies gesetzt werden dürfen. In erster Linie soll durch aktuelle Verordnungen das unkontrollierte Sammeln von Nutzerdaten eingedämmt und die Privatsphäre geschützt werden.

Diese Neuerung betrifft im Prinzip alle Webseiten die mittels eines WCM-Systems erstellt wurden. Gerne übernehmen wir die Updates dazu. Wenn Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns an. Wir sind gerne für Sie da! (Info@v-time.de, 07044 / 23490-70).

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